Islamische Eheschließung

„Und eines Seiner Zeichen ist es, dass Er für euch aus eurer Art Frauen erschafft, damit ihr bei ihnen Ruhe findet, und dass Er zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit einsetzt; dies sind wahrlich Lehren für Menschen, die nachdenken.“ (Er-Rūm: 21)

Die Gemeinde Hamburg bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, eine islamische Eheschließung als Teil ihrer Dienstleistungen durchzuführen

Voraussetzungen für die islamische Eheschließung

Für die Eheschließung ist erforderlich:

  1. Einen Termin mit dem Imam vereinbaren,
  2. den Antrag auf islamische Eheschließung ausfüllen,
  3. einen amtlichen Nachweis über den ledigen Familienstand der Brautleute vorlegen,

Am Tag der Eheschließung ist neben Ihnen und Ihrem Partner die Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen (Männern) oder von drei Zeugen – zwei Frauen und einem Mann – erforderlich

Bei der Vereinbarung des Termins für die Eheschließung wird Ihr Mitgliedsstatus überprüft und es werden die Daten erhoben, die für die Vorbereitung der Eheschließung erforderlich sind.

Ehegeschenke (Ringe) können bei der Eheschließung ausgetauscht werden, und beide Ehepartner haben die Pflicht, ein Ehegeschenk (Mehr) zu vereinbaren, das der Frau gehört.

Der Imam stellt die Heiratsurkunde aus, die Sie nach der Eheschließung erhalten.

Nutzung der Moscheeräumlichkeiten

Als Mitglieder der Gemeinde haben Sie das Recht, die Gemeinderäumlichkeiten für die Ausrichtung des Hochzeitsfestes zu nutzen, unter Beachtung der Hausregeln der Moschee.

Sie beabsichtigen die Islamische Eheschließung?

Wenn Sie möchten, dass Ihre islamische Eheschließung in der Moschee durchgeführt wird und einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0157/542 597 56 oder per E-Mail an den Imam unter imam@igbd-hamburg.de

Um die oben genannte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen ist es erforderlich, Mitglied der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in der Gemeinde Hamburg zu sein.