Die Gemeinde Hamburg bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, eine islamische Eheschließung als Teil ihrer Dienstleistungen durchzuführen
Voraussetzungen für die islamische Eheschließung
Für die Eheschließung ist erforderlich:
- Einen Termin mit dem Imam vereinbaren,
- den Antrag auf islamische Eheschließung ausfüllen,
- einen amtlichen Nachweis über den ledigen Familienstand der Brautleute vorlegen,
Am Tag der Eheschließung ist neben Ihnen und Ihrem Partner die Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen (Männern) oder von drei Zeugen – zwei Frauen und einem Mann – erforderlich
Bei der Vereinbarung des Termins für die Eheschließung wird Ihr Mitgliedsstatus überprüft und es werden die Daten erhoben, die für die Vorbereitung der Eheschließung erforderlich sind.
Ehegeschenke (Ringe) können bei der Eheschließung ausgetauscht werden, und beide Ehepartner haben die Pflicht, ein Ehegeschenk (Mehr) zu vereinbaren, das der Frau gehört.
Der Imam stellt die Heiratsurkunde aus, die Sie nach der Eheschließung erhalten.
Nutzung der Moscheeräumlichkeiten
Als Mitglieder der Gemeinde haben Sie das Recht, die Gemeinderäumlichkeiten für die Ausrichtung des Hochzeitsfestes zu nutzen, unter Beachtung der Hausregeln der Moschee.
Sie beabsichtigen die Islamische Eheschließung?
Wenn Sie möchten, dass Ihre islamische Eheschließung in der Moschee durchgeführt wird und einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0157/542 597 56 oder per E-Mail an den Imam unter imam@igbd-hamburg.de